Neugestaltung
Ziel der Neugestaltung und Offenlegung
des Darmbachs war, die ökologische Situation und den Hochwasserschutz
zu verbessern und ihn für Anlieger und Spaziergänger
erlebbar zu machen. Der Abschnitt
an der Lichtwiese
umfasst den Darmbach
zwischen Brücke Heinrichstraße und Einlauf in die
vorhandene Verrohrung oberhalb der Kleingärten.
Die frühere
Verrohrung im Bereich des Kleingärtnervereins und die unterhalb
angrenzende Betonrinne wurde über
eine Länge von rd. 450 m naturnah ausgebaut. Es wurden eine Brücke bei der Kreuzung
Schnampelweg und ein Steg bei der Kreuzung mit dem Fußweg
zwischen Petersenstraße und Vivarium neu gebaut.
Es wurden im Bereich Lichtwiese zunächst mehrere
Trassenvarianten betrachtet. Der Planungsbeirat hatte empfohlen,
dass die Variante mit dem geringstem Flächenverbrauch im
Kleingartengelände weiter verfolgt werden sollte.
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Ausschnitt
Kleingartenanlage (wasserrechtliche Plangenehmigung) |
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Kleingartenanlage
Die ausgewählte Variante beanspruchte
die Fläche
von 6 Kleingartenparzellen, die verlegt oder aufgegeben werden
mussten, sowie kleinere Wege- und Grünflächen.
(siehe
auch Frühere Planungsstufen)
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Früherer Auslauf des Darmbaches nach der Kleingartenanlage |
Finanzierung
Die Finanzierung der Gewässermaßnahme
war nahezu komplett über Fremdmittel möglich.
Projekte
zur Renaturierung von Bächen können aus dem Landesprogramm "Naturnahe
Gewässer" und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe
gefördert werden. Außerdem können Eigenleistungen bei der Bauleitung und durch Grundstücke eingebracht werden. Damit wurde eine Finanzierung außerhalb
des städtischen Haushalts zu 90 % möglich.
1. Bauabschnitt
Schnampelweg bis Fußgängerbrücke
Da in den Jahren 2007 bis 2010 für das Renaturierungsprojekt im Landesprogramm Naturnahe Gewässer keine Mittel bereitstanden, wurde ein 1. Bauabschnitt gebildet und aus vorhandenen Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe und Eigenleistungen finanziert.
Der 1. Bauabschnitt umfasste die Offenlegung im Kleingartenbereich und der anschließenden Wiese sowie die Renaturierung des tief eingeschnittenen betonierten Bachbetts.
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Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese (wasserrechtliche Plangenehmigung) |
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Naturnaher Ausbau
Im Umbaubereich war
der Darmbach stark anthropogen überformt, die Gewässerstruktur war überwiegend
naturfern. Die Gewässerstrukturgütekarte des Landes
Hessen wies dem Darmbach im Planungsgebiet Strukturgüteklassen
von 5 und 7 “stark bis vollständig verändert“ zu.
(Es gibt 7 Strukturgüteklassen von 1 „naturnah, unverändert“ bis
7 „vollständig verändert“).
Die Bauwerke der vorhandenen Verrohrung
wurden am Ein- und Auslauf abgebrochen und auch die Verrohrung
wurde abgebrochen bzw. in dafür geeigneten Abschnitten verdämmt.
Der Lauf des Darmbachs wurde zwischen
Verrohrung und Heinrichstraße verlegt, die Bachsohle wurde
verbreitert und die Böschungen abgeflacht.
Die Ableitung des Bemessungshochwassers
von Q = 4,5 m³/s erforderte bei einer mittleren Sohlbreite von
2,1 m, eine Gerinnetiefe von ca. 1,50 m und ein Sohlgefälle
von I S =4,6 ‰.
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Entwurfsplan für
die Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese |
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Ein naturnaher
Ausbau bedarf großzügiger
Gestaltung und wechselnder Profilabmessungen und Böschungsneigungen
zur Herstellung der gewünschten Strukturvielfalt, wie
z. B. Flachwasserzonen und wechselfeuchte Standorte. Für
Darmbach, Wege und Freiflächen stand nördlich der
Kleingartenanlage eine Breite von ca.
60 m zur Verfügung, von denen ca. 20 m als Uferrandstreifen
veranschlagt wurden.
Östlich der Kleingartenanlage
reduziert sich der Raum für Darmbach und Uferrandstreifen
auf 10 bis 25 Meter. In kurzen Engstellen wird das Ufer mit
Blocksteinen aus Granit oder Buntsandstein befestigt. Bachbegleitend
verläuft hier der Schnampelweg.
2. Bauabschnitt
In einem zweiten Bauabschnitt wurde Anfang 2012 die noch verbliebene Bachverrohrung (etwa 65 m) geöffnet und ein Absturzbauwerk entfernt.
Der Darmbach ist damit im Bereich der Lichtwiese für Lebewesen wieder vollständig durchgängig gestaltet.
Der Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Heinrichstraße wurde von der Wasserbehörde mit dem Hinweis auf zu starke Eingriffe und den vorhandenen Bewuchs nicht genehmigt. Langfristig wird hier eine Gewässerentwicklung nach Osten durch Unterlassung von Ausbesserungsarbeiten an der Uferbefestigung ermöglicht.
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